Es hat ein wenig gedauert, was wohl der Kreisgebietsreform geschuldet ist. Allein zwischen Ausstellung und Zustellung des Bescheides liegen 2 Wochen.
Glücklicherweise hatten wir unseren ursprünglichen Antrag noch etwas abgespeckt. Der wäre aus formalen Gründen abgelehnt worden, weil er schon ein Nutzungskonzept enthielt.
Eine Nutzungsänderung wäre nämlich baugenehmigungspflichtig und die im SächsDSchG enthaltene Formulierung, das bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben die Beteiligung der Denkmalbehörde im Baugenehmigungsverfahren die denkmalschutzrechtliche Genehmigung ersetzt, bedeutet behördenpraktisch, dass Anträge auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung, die irgendwie baugenehmigungspflichtige Maßnahmen berühren, mit der Begründung abgelehnt werden, man müsse einen Bauantrag stellen. Alles klar?
Nun gut. Wir werden jetzt erstmal instandsetzen und alte Bausünden zurückbauen. Der (Bau)Antrag auf Nutzungsänderung folgt, wenn absehbar ist, wann eingezogen werden kann bzw. die Gültigkeit des vorliegenden Bauvorbescheid abläuft. Fristen wollen ausgenutzt werden.
Geschrieben von Rttgbes.
in Denkmal, Behörden
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00:57
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