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    <title>denkmal.baublog.de - Behörden</title>
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    <description>800 Jahre Herrensitz - 450 Jahre Rittergut - 50 Jahre Verfall - ?? Jahre Sanierung</description>
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    <pubDate>Fri, 10 Oct 2008 23:01:40 GMT</pubDate>

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        <title>RSS: denkmal.baublog.de - Behörden - 800 Jahre Herrensitz - 450 Jahre Rittergut - 50 Jahre Verfall - ?? Jahre Sanierung</title>
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    <title>Denkmalschutzrechtliche Genehmigung</title>
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    <author>ths@baublog.de (Rttgbes.)</author>
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Es hat ein wenig gedauert, was wohl der Kreisgebietsreform geschuldet ist. Allein zwischen Ausstellung und Zustellung des Bescheides liegen 2 Wochen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Glücklicherweise hatten wir unseren ursprünglichen Antrag noch etwas abgespeckt. Der wäre aus formalen Gründen abgelehnt worden, weil er schon ein Nutzungskonzept enthielt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Nutzungsänderung wäre nämlich baugenehmigungspflichtig und die im SächsDSchG enthaltene Formulierung, das bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben die Beteiligung der Denkmalbehörde im Baugenehmigungsverfahren die denkmalschutzrechtliche Genehmigung ersetzt, bedeutet behördenpraktisch, dass Anträge auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung, die irgendwie baugenehmigungspflichtige Maßnahmen berühren, mit der Begründung abgelehnt werden, man müsse einen Bauantrag stellen. Alles klar?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nun gut. Wir werden jetzt erstmal instandsetzen und alte Bausünden zurückbauen. Der (Bau)Antrag auf Nutzungsänderung folgt, wenn absehbar ist, wann eingezogen werden kann bzw. die Gültigkeit des vorliegenden Bauvorbescheid abläuft. Fristen wollen ausgenutzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
    </content:encoded>
    <pubDate>Sat, 11 Oct 2008 00:57:00 +0200</pubDate>
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    <title>Bearbeitungszeiten</title>
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    <author>ths@baublog.de (Rttgbes.)</author>
    <content:encoded>
7 Monate für eine Bauvoranfrage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls sich jemand wundert, warum es hier so still ist.    </content:encoded>
    <pubDate>Fri,  5 Oct 2007 12:14:04 +0200</pubDate>
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    <title>Es riecht nicht mehr!</title>
    <link>http://denkmal.baublog.de/archives/22-Es-riecht-nicht-mehr!.html</link>
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    <author>ths@baublog.de (Rttgbes.)</author>
    <content:encoded>
Wäre noch der Lärm, der eine Wohnnutzung des &lt;a href=&quot;http://denkmal.baublog.de/exit.php?url_id=43&amp;amp;entry_id=22&quot; title=&quot;http://denkmal.baublog.de/archives/10-Grundrisse-Neubaurenovierung.html&quot; onmouseover=&quot;window.status='http://denkmal.baublog.de/archives/10-Grundrisse-Neubaurenovierung.html';return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status='';return true;&quot;&gt;Neubaus&lt;/a&gt; verhindert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nun heißt es abwarten bis das amtlich ist. Und derweil schon mal Bares zusammenkratzen und Darlehensgeber suchen. Banken braucht man mit Denkmalen nämlich nicht zu kommen. &lt;br /&gt;
    </content:encoded>
    <pubDate>Fri,  6 Jul 2007 22:06:12 +0200</pubDate>
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    <title>Fristen</title>
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    <author>ths@baublog.de (Rttgbes.)</author>
    <content:encoded>
Zum Antrag auf Bauvorbescheid gab es eine Eingangsbestätigung. Die nannte Fristen. Bis wann entschieden wird und dass früher entschieden und dass im Einzelfall bei Vorliegen wichtiger Gründe die Frist um 2 Monate verlängert werden kann (was mitgeteilt werden würde).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Woche nach Ablauf der Frist herrscht Funkstille. Auf telefonische Nachfrage heißt es: Die Fristnennung sei ein Fehler gewesen - beim Vorbescheid gibt es keine derartigen Fristen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gesetz schreibt tatsächlich, dass ein Vorbescheid erteilt werden muß, nennt aber im Gegensatz zum Bauantrag keine Fristen. Man kann sich auf dem Amt also unbegrenzt Zeit lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tut man nicht. Man wartet auf ein Gutachten des Umweltamtes, das noch mal in die Spur geschickt wurde. Sollte plötzlich das Umweltamt die Kosten der uns vorgeschlagenen Gutachten übernehmen oder läuft es nur darauf hinaus zu erklären, dass die Erfolgschancen eines Gutachtes doch sehr gut seien?    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 20 Jun 2007 17:27:00 +0200</pubDate>
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    <title>Argumente fürs Amt</title>
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    <author>ths@baublog.de (Rttgbes.)</author>
    <content:encoded>
&lt;blockquote&gt;Sehr geehrte Damen und Herren,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich zu o.g. Voranfrage kein Lärmschutzgutachten / keine Geruchsimmissionsprognose beibringen werde. Laut Aussage der Verfasser der Stellungnahme zum Immissionschutz würden derartige Gutachten sehr wahrscheinlich zu einem negativen Ergebnis führen. Die Kosten für Gutachten/Prognose von ca. 5.000 EUR sind vor diesem Hintergrund wirtschaftlich nicht zu vertreten.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://denkmal.baublog.de/archives/20-guid.html#extended&quot;&gt;vollständig lesen&lt;/a&gt;    </content:encoded>
    <pubDate>Wed,  9 May 2007 22:20:00 +0200</pubDate>
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    </item>
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    <title>Gestorben?</title>
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    <author>ths@baublog.de (Rttgbes.)</author>
    <content:encoded>
Der Makler hat versucht, alle Parteien (Eigentümer, Denkmalamt, Bauamt und uns) an einen Tisch zu bekommen, um eine positive Entscheidung zu erreichen. Aber das Bauamt spielt nicht mit. Man will dort anscheinend nicht gegen die Bedenken der Umweltbehörde zugunsten des Bestandsschutzes entscheiden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verständlich! Warum Verantwortung übernehmen, wenn man das mit einem Verweis auf das mögliche Gutachten noch aufschieben kann. So versickert Geld für Gutachten, die nur der Absicherung der Behörden dienen. Denn auch wenn das Gutachten negativ ausfallen würde (was zudem sehr wahrscheinlich ist), müßte dennoch eine Lösung zum Erhalt des Denkmals gefunden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Geld, dass später bei der Sanierung fehlt. Abgesehen davon, dass vor ein paar Jahren sogar der Landkreis selbst einen 5-stelligen Betrag für die Notsicherung des Daches ausgegeben hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;img width='435' height='317' border='0' hspace='5' src='http://denkmal.baublog.de/uploads/bb430/stich.gif' alt='' /&gt;    </content:encoded>
    <pubDate>Fri,  4 May 2007 20:18:00 +0200</pubDate>
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    </item>
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    <title>Geruchsimmissionsprognose</title>
    <link>http://denkmal.baublog.de/archives/18-Geruchsimmissionsprognose.html</link>
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    <author>ths@baublog.de (Rttgbes.)</author>
    <content:encoded>
Kostenpunkt: EUR 3.000,00. Ungefähr. Genauer müssen wir das nicht wissen, denn die Erfolgschancen sind gering, wie auf Nachfrage bei der zuarbeitenden Umweltbehörde zu erfahren war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Interessant ist noch, dass die Belastungen in der Realität derzeit garnicht existieren, weil zwar Schweinehaltung angezeigt (Altlastenanzeige) ist, aber nicht praktiziert wird. Insbesondere ist der für die Bewertung herangezogene, nahe an der Grundstücksgrenze liegende Stall nicht mehr bewirtschaftet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verständlicherweise braucht der Landwirt nicht auf sein Recht auf Schweinehaltung verzichten. Er genießt Bestandsschutz. Wenn aber dieser Bestandschutz den Wert angrenzender Grundstücke und Bebauung mindert, sollten diese doch ebenfalls Bestandsschutz (ein grundgesetzlich in Artikel 14 verankertes Recht) genießen.    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 17 Apr 2007 11:25:00 +0200</pubDate>
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    </item>
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    <title>Bauvoranfrage V</title>
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    <author>ths@baublog.de (Rttgbes.)</author>
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&lt;blockquote&gt;Aus Sicht des vorbeugenden Immissionsschutzes ist das Vorhaben ... nicht genehmigungsfähig.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
Nun, diese Stellungnahme des Umweltamtes ist ersteinmal nicht überraschend. Das Bauamt war so nett, darüber zu informieren und die Alternativen aufzuzeigen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Vorlage eines schaltechnischen Gutauchten und einer Geruchsimmissionsprognose&lt;br /&gt;
- Rücknahme des Antrags auf Bauvorbescheid&lt;br /&gt;
- Bauvorbescheid ergeht mit dem Inhalt, dass einer Wohnnutzung nicht zugestimmt wird&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gibt noch eine vierte Option. Die heißt Bestandsschutz. Leider hält sich da das Bauamt an selbstverordnete &quot;3 Jahre&quot;, obwohl rechtlich sehr viel mehr Spielraum wäre. Ich hoffe, das Denkmalamt kann da aufklärend wirken. Dort ist man nämlich etwas ungehalten, weil vor Jahren Geld für Notsicherungen ins Objekt geflossen ist und man schlecht Eigentümer zu Erhaltung von Denkmalen drängen kann, wenn gleichzeitig eine sinnvolle Nutzung behördlich ausgeschlossen wird.    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 11 Apr 2007 15:12:00 +0200</pubDate>
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    </item>
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    <title>Vorrang für das Denkmal</title>
    <link>http://denkmal.baublog.de/archives/9-Vorrang-fuer-das-Denkmal.html</link>
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    <author>ths@baublog.de (Rttgbes.)</author>
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Aus der oberen Denkmalbehörde ist zu Vernehmen, das Denkmalschutz Vorrang vor dem Immissionschutz hat. Sie würde nicht zulassen, dass ein Denkmal dem Verfall preisgegeben wäre, nur weil es aus Gründen des Immissionsschutzes nicht einer zweckmäßigen Nutzung zugeführt werden kann. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch eine Unterschutzstellung des zum Ensemble gehörenden &quot;Neubaus&quot; aus den 30er Jahren ist noch denkbar. Grundsätzlich hat der Denkmalschutz so einige Vorteile. Er spart ein paar Steuern, bewahrt vor den schlimmsten Architektursünden und gebäudeverunstaltendem Dämmwahnsinn. Auf Fördermittel darf man allerdings zu Zeit kaum hoffen.    </content:encoded>
    <pubDate>Mon, 12 Mar 2007 16:52:57 +0100</pubDate>
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    </item>
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    <title>Bauvoranfrage IV</title>
    <link>http://denkmal.baublog.de/archives/7-Bauvoranfrage-IV.html</link>
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    <author>ths@baublog.de (Rttgbes.)</author>
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Das Bauamt hat zwar Verständnis, aber das mit den Adressen der Nachbarn müsse bei einer Bauvoranfrage so sein - gehört zum Verfahren, ob sinnvoll oder nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Vermessungsamt hat auf telefonische Nachfrage die Flurstücknummer vom Feld ermittelt (&quot;ein kleinen Moment noch, ich muss hier noch mehr rauszoomen.&quot;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Adressen der grundbuchmäßigen Eigentümer bekommt man nicht, wie man etwa vermuten würde, beim Grundbuchamt, sondern z.B. bei der Gemeinde. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es sind übrigens 8 angrenzende Eigentümer macht 8x5 = 40 EUR Gebühren für die Zustellung der Bauvoranfrage an die Nachbarn, wenn man deren Zustimmung nicht vorab einholt.    </content:encoded>
    <pubDate>Fri,  2 Mar 2007 10:32:00 +0100</pubDate>
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    <title>Bauvoranfrage III</title>
    <link>http://denkmal.baublog.de/archives/6-Bauvoranfrage-III.html</link>
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    <author>ths@baublog.de (Rttgbes.)</author>
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So eine telefonische Nachfrage wirkt verfahrensbeschleunigend. Wenn auch nur hinsichtlich der &quot;Nachforderung von Unterlagen nach § 69 Abs. 2 der SächsBO&quot; (per Einschreiben mit Rückschein, vorab per Fax):&lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://denkmal.baublog.de/archives/6-guid.html#extended&quot;&gt;vollständig lesen&lt;/a&gt;    </content:encoded>
    <pubDate>Fri,  2 Mar 2007 09:08:00 +0100</pubDate>
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    </item>
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    <title>Bauvoranfrage II</title>
    <link>http://denkmal.baublog.de/archives/5-Bauvoranfrage-II.html</link>
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    <author>ths@baublog.de (Rttgbes.)</author>
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Der Makler wird ungeduldig, weil er seine Courtage in Gefahr sieht. Der Verkäufer hat ihm einen anderen Interessenten angedroht. Wahrscheinlich jemand, dem das Denkmal egal ist und der es weiter verfallen lassen würde. Also beim Landratsamt angerufen und nachgefragt, wann denn mit einer Entscheidung zu rechnen sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Antworten: &lt;br /&gt;
Die Gemeinde muß beteiligt werden und hat 2 Monate Zeit für eine Stellungnahme. Nun, das läßt sich möglicherweise durch ein Gespräch mit dem Bürgermeister beschleunigen. Beim letzten Gespräch auf der Gemeinde war Unterstützung gepaart mit Skepsis (&quot;Ob das noch zu retten ist?&quot;) zu spüren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aber: Wegen des Immissionsschutzes wird das zu beteiligende Umweltamt wohl eine Ebene höher irgendeine Ausnahmegenehmigung einholen müssen (oder wir müssen das sogar selbst beantragen?).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
So schnell gibts da wohl keine Entscheidungen. Pech für den Makler, Pech für uns?    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 28 Feb 2007 12:09:34 +0100</pubDate>
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    <title>Bauvoranfrage</title>
    <link>http://denkmal.baublog.de/archives/3-Bauvoranfrage.html</link>
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    <author>ths@baublog.de (Rttgbes.)</author>
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Die Bauvoranfrage  ist auf dem Weg ins Landsratamt. Knapp formuliert und auf das Notwendigste beschränkt in der Hoffnung, dass dies die Bearbeitungszeit minimiert:&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Ist eine Nutzungsänderung des Wohnhauses aus den 30er Jahren in Form des Umbaus von Garagen zu Atelierräumen und der Einrichtung einer zusätzlichen Einlieger-/Gästewohnung im Dachgeschoß zulässig?&lt;/blockquote&gt;&lt;blockquote&gt;Ist als Ziel einer langfristigen Restaurierung des Denkmals die Schaffung von bis zu 3 Wohneinheiten zulässig?&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
Aus Gründen des Immisionsschutzes könnten beide Vorhaben negativ beschieden werden. Da das Denkmal und sein Umfeld jedoch nur durch zweckmäßige (Wohn-)nutzung überhaupt erhalten werden kann, muß genauer abgewogen werden.&lt;br /&gt;
    </content:encoded>
    <pubDate>Tue, 20 Feb 2007 22:22:00 +0100</pubDate>
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    <title>Stand der Dinge</title>
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    <author>ths@baublog.de (Rttgbes.)</author>
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Wie schon &lt;a href=&quot;http://denkmal.baublog.de/exit.php?url_id=13&amp;amp;entry_id=2&quot; title=&quot;http://drellfabrik.baublog.de/archives/29-Ersatzobjekt.html&quot; onmouseover=&quot;window.status='http://drellfabrik.baublog.de/archives/29-Ersatzobjekt.html';return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status='';return true;&quot;&gt;hier&lt;/a&gt; beschrieben, werden für das aktuell interessierende Objekt gerade die Kosten geplant und die Finanzierung vorbereitet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei führt oft eine kleine Frage zu viel großen Fragen und neuen Unsicherheiten. Bauplanungs- und Bauordnungsrecht ist ein weites Feld mit vielen Fallstricken. Da meint eine Mitarbeiterin des Bauamtes zum derzeit leerstehenden Wohnhaus auf dem Gelände des seit fast seit einem halben Jahrtausend am Ortsrand gelegenen Rittergutes: man müße prüfen, ob es sich im Außenbereich befinde. Dann bedürfe es sogar einer Genehmigung, wenn man es nur wieder bezöge und renoviere.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Oder: Rittergüter wurden nach dem Krieg oft zu LPG-Standorten. Folge: zu den ohnehin vorhandenen Stallanlagen kamen weitere hinzu. Milchviehhaltung, Rindermast, Schweine. Da kann man als Eigentümer sagen: &quot;Stört mich nicht, der Wind steht selten ungünstig und die Ställe haben modere Abluftfilter&quot;. Das Bauamt wird es aber nicht hindern, mit Verweis auf das &lt;a href=&quot;http://denkmal.baublog.de/exit.php?url_id=14&amp;amp;entry_id=2&quot; title=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/Bundes-Immissionsschutzgesetz&quot; onmouseover=&quot;window.status='http://de.wikipedia.org/wiki/Bundes-Immissionsschutzgesetz';return true;&quot; onmouseout=&quot;window.status='';return true;&quot;&gt;BImSchG&lt;/a&gt; im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens die Wohnnutzung zu versagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das müssen wir wohl oder übel per Bauvoranfrage verbindlich klären lassen.    </content:encoded>
    <pubDate>Wed, 14 Feb 2007 12:44:08 +0100</pubDate>
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